Ein Werk ist im Wesentlichen ein aus vielen unterschiedlichen Operativtätigkeiten bestehendes und kontrolliertes Gesamtergebnis, das die vorher definierte Eigenschaften aufweist – und zwar sach- und rechtsmängelfrei sowie nachweislich anhand aller notwendigen Dokumente. So weit das BGB. Wie Sie als Steuerer mit dem Vertrag arbeiten – dabei hilft dieses Gespräch zwischen Rechtsanwalt Hartmut Hardt und Institutsleiter Holger Knuf.
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