Stichproben – das ist neben der Abnahme das wichtigstes Instrument des Dienstleistungssteuerers, um für eine gute und vor allem faire Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer zu sorgen. Dass Dienstleistungssteuerung nicht Hinterherkontrollieren bedeutet, dieser Groschen ist ja mittlerweile bei den meisten gefallen. Kontrollen – insbesondere Leistungskontrollen – sind Sache eines Dienstherren. Und das ist in jedem Fall nicht der Auftraggeber einer Serviceleistung. Der Auftraggeber hat in einem Werkvertrag Anspruch auf ein sach- und rechtsmängelfreies Werk. Wie stellt man in der Dienstleistungssteuerung nun sicher, dass die Services als sach- und rechtsmängelfreies Werk erbracht wird, dass die Qualität stimmt, dass der Auftragnehmer seinen Kontrollpflichten nachkommt, dass es eine geklärte Grundlage für Bonus, Malus, MInderung oder überhaupt nur zur Rechnungsprüfung gibt? All das zeigt Nils Böhm in diesem Tooltraining.
Steuerung extern vergeben – wie und an wen?
Die Ausgangslage: Es finden sich immer weniger Steuerer auf der Corporate Seite. Ausgebildet ist dafür sowieso niemand, das Berufsbild ist noch längst nicht etabliert genug. Aber erschwerend kommt hinzu, dass die, die steuern sollen, dafür im...