Stichproben – das ist neben der Abnahme das wichtigstes Instrument des Dienstleistungssteuerers, um für eine gute und vor allem faire Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer zu sorgen. Dass Dienstleistungssteuerung nicht Hinterherkontrollieren bedeutet, dieser Groschen ist ja mittlerweile bei den meisten gefallen. Kontrollen – insbesondere Leistungskontrollen – sind Sache eines Dienstherren. Und das ist in jedem Fall nicht der Auftraggeber einer Serviceleistung. Der Auftraggeber hat in einem Werkvertrag Anspruch auf ein sach- und rechtsmängelfreies Werk. Wie stellt man in der Dienstleistungssteuerung nun sicher, dass die Services als sach- und rechtsmängelfreies Werk erbracht wird, dass die Qualität stimmt, dass der Auftragnehmer seinen Kontrollpflichten nachkommt, dass es eine geklärte Grundlage für Bonus, Malus, MInderung oder überhaupt nur zur Rechnungsprüfung gibt? All das zeigt Nils Böhm in diesem Tooltraining.
Whitepaper Dienstleistungssteuerung von Lünendonk & ISS
Zugegeben, wenn irgendjemand über das Thema Dienstleistungssteuerung schreibt, dann gucken wir uns das mit Argusaugen an. Das ist schließlich eines der Themen, die uns maximal am Herzen liegen. Da muss dann aber auch jedes Jota stimmen, wenn sich...