Ein Werk ist im Wesentlichen ein aus vielen unterschiedlichen Operativtätigkeiten bestehendes und kontrolliertes Gesamtergebnis, das die vorher definierte Eigenschaften aufweist – und zwar sach- und rechtsmängelfrei sowie nachweislich anhand aller notwendigen Dokumente. So weit das BGB. Wie Sie als Steuerer mit dem Vertrag arbeiten – dabei hilft dieses Gespräch zwischen Rechtsanwalt Hartmut Hardt und Institutsleiter Holger Knuf.
Whitepaper Dienstleistungssteuerung von Lünendonk & ISS
Zugegeben, wenn irgendjemand über das Thema Dienstleistungssteuerung schreibt, dann gucken wir uns das mit Argusaugen an. Das ist schließlich eines der Themen, die uns maximal am Herzen liegen. Da muss dann aber auch jedes Jota stimmen, wenn sich...