Irgendwie, irgendwo, irgendwann… ist das auch das Strickmuster Ihrer Leistungsverzeichnisse? Dann könnten Sie größere Probleme haben als einen 80er Jahre Hit als Ohrwurm.
Leistungsverzeichnisse sind nämlich irgendwie immer schon da. Irgendeines wird irgendwer schon einmal irgendwann erstellt haben und seitdem wird es verwendet. Eventuell noch etwas aktualisiert. Oder aber der Berater bringt eines mit. Und dann gibt es auch noch das Standard-LV. In dessen Anpassungsarbeiten dann aber oft nicht der nötige Aufwand gesteckt wird.
Egal, denn im großen und Ganzen weiß man doch, was man braucht:
„…wir haben doch schließlich die Service-Kosten-Auswertung aus den letzten Jahren.“
Aber auch wirklich inklusive Zusatzleistungen, Sonderleistungen, nicht wahrgenommener Gewährleistung, Doppeltabrechungen wegen unklarer Zuordnung, u.v.a.m.?
„Dann halt das Einheitspreismodell, da sind aktualisierte Details nicht so wichtig und man bekommt einfache Vergleichbarkeit.“
Auweia… ohne Details und echter Kenntnis von Bedarfen und Anforderungen in den Blindflug…
„…aber ich will doch gar nicht vorschreiben, wie der Dienstleister zum vereinbarten Ergebnis kommt.“
Nur vielleicht in der Konzeptionsphase verstehen und in der Angebotsphase wirklich vergleichen können?
Wer vergleichbar, transparent, steuerungsfähig, wirtschaftlich und planbar Services ausschreiben will, der ist gut beraten mit einem Servicekonzept zu starten.
Im Servicekonzept wird vollständig und transparent dargestellt, WER WELCHE LEISTUNG an WAS überhaupt erbringen muss, damit eine Liegenschaft vollständig betrieben ist. Damit schälen sich die Umrisse der nötigen LVs heraus.
Und wenn man die Katze nicht im Sack kaufen will (Ergebnisorientierung mittels Einheitspreisen!), dann stellt eine vollständig vorstrukturierte Kalkulationstabelle auch immer gleichzeitig das eigentliche LV dar, und die sollte vom Auftraggeber kommen, nicht vom Dienstleister!
Und zwar entlang der 4 Quadranten, aus denen eine werkliche Leistungserbringung besteht: BUDGET, LEISTUNGSINHALT, ZEIT und RESSOURCEN.
Dann geht es an die Feinheiten der Leistungserbringung: wie erbracht, wann erbracht, unter welchen Voraussetzung, mittels welcher Führung und unter welcher Steuerung. Das gehört dann ins LB.