Video: Dienstleistungssteuerung & Werkvertrag
Ein Werk ist im Wesentlichen ein aus vielen unterschiedlichen Operativtätigkeiten bestehendes und kontrolliertes Gesamtergebnis, das die vorher definierte Eigenschaften aufweist – und zwar sach- und rechtsmängelfrei sowie nachweislich anhand aller notwendigen Dokumente. So weit das BGB. Wie Sie als Steuerer mit dem Vertrag arbeiten – dabei hilft dieses Gespräch zwischen Rechtsanwalt Hartmut Hardt und Institutsleiter Holger Knuf.